Datenschutz nach DSGVO
Die europäische Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, trat am 25.05.2018 in
Kraft und löste das Bundesdatenschutzgesetz weitestgehend ab.
Viele der bislang geltenden Vorschriften wurden verschärft und es drohen den Unternehmen bei Nichteinhaltung hohe Geldbußen und auch Abmahnungen durch Mitbewerber und Abmahnvereine.
Um dem zu entgehen sollte jedes Unternehmen überprüfen, ob die Datenschutzmaßnahmen den neuen Standards entsprechen und ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss.
Wir lassen Sie mit dieser Aufgabe nicht alleine, sondern bieten Audits zum Thema IT-Sicherheit und Datenschutz an. In diesen Veranstaltungen möchten wir Ihnen alle wichtigen Änderungen präsentieren und erläutern, wie Sie die neuen Bestimmungen direkt in Ihrem Unternehmen umsetzen können.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, falls Sie Fragen zum Thema Datenschutz haben!
Viele der bislang geltenden Vorschriften wurden verschärft und es drohen den Unternehmen bei Nichteinhaltung hohe Geldbußen und auch Abmahnungen durch Mitbewerber und Abmahnvereine.
Um dem zu entgehen sollte jedes Unternehmen überprüfen, ob die Datenschutzmaßnahmen den neuen Standards entsprechen und ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss.
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